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Verkehrslärm in der Friedhofstrasse

Ein Anlieger der Friedhofstrasse hat gegen den Verkehrslärm in der Friedhofstrasse geklagt.

Das Gericht gab dem Kläger recht.

Der Verkehrslärm ist um 3 – 5 dB(A) gegenüber dem Stand von 2003 zu reduzieren.

Daraufhin hat die Stadt als Lärmreduzierungsmaßnahme eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30kmh angeordnet..Zugleich wurde eine Tonnagebeschränkung angeordnet.

Beide Masssnahmen ergeben rein rechnerisch eine Reduzierung des Verkehrslärms um gering über 3dB(A).

Sowohl die Tonnagebeschränkung, als auch die zu fahrende Geschwindigkeit von 30kmh werden aber trotz Radarkontrollen nicht eingehalten.

Aufgrund der Nichteinhaltung der angeordneten verkehrsrechtlichtichen Maßnahmen wird nun seitens der Stadtverwaltung der Bau einer Lärmschutzwand in Erwägung gezogen.Der finanzielle Gesamtaufwand der Baumaßnahme (mit Verlegung der Friedhofstrasse) beträgt ca.270.000€.

Die Stadträte der FM Herr Essl,Oelmeier und Spirkl sind gegen den Bau dieser Lärmschutzwand.

Diese Lärmschutzwand paßt weder in das Stadtbild, noch rechtfertigt sich dieser hohe finanzielle Aufwand bei der sowieso sehr angespannten Haushaltlage.

Um eine Einigung zwischen dem Kläger und der Beklagten herbeizuführen fand ein Gespräch der Fraktionsvorsitzenden aller im Stadtrat vertretenen Parteien, des Bürgermeisters und des Klägers statt.

Bei diesem Gespräch wurden Vorschläge unterbreitet, die z.Zt. auf ihre Durchführbarkeit bzw. auf die dadurch entstehenden Kosten überprüft werden.

Ein weiteres Gespräch hierzu wird demnächst stattfinden.

Das Endergebnis – mit dem sowohl d. Kläger als auch d. Beklagte (Stadt Mühldorf) – müssen verkehrsrechtliche und keine baulichen Maßnahmen im Vordergrund stehen.

Das Gericht stellte fest,daß durch verkehrsrechtliche und nicht durch bauliche Maßnahmen die auferlegte Lärmreduzierung zu erreichen ist.

Beide Seiten müssen Rechtssicherheit bekommen d.h. der Lärm muß verläßlich auf den durch das Gericht festgeschriebenen Wert reduziert werden, andererseits muß die Stadt von Strafzahlungen wegen Nicheinhaltung der o.g Werte verschont werden.

Wir werden weiter berichten.

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